Beschreibung
Produkteigenschaften
Mipa 1K-Haftpromoter ist ein vollständig farbloser, universell einsetzbarer Kunststoffprimer für den Einsatz auf im Fahrzeugbereich üblichen Kunststoffen
(z. B. PP-EPDM, ABS, PC, ABSPC, PMMA, PA, PUR, PVC, GfK).
Aufgrund der speziellen Formulierung ist aber auch eine Haftung auf weiteren, schwierigen Untergründen ohne vorheriges Anschleifen problemlos gegeben.
Er ist einsetzbar auf:
- Stahl,
- Aluminium (auch poliert oder eloxiert),
- verzinkten Untergründen,
- Edelstahl (auch poliert),
- Buntmetallen (auch poliert),
- verchromten Untergründen,
- Pulverlacken und KTL-Beschichtungen.
Das Material bietet eine große Zeitersparnis durch schnelle Trocknung und Überlackierbarbarkeit sowie Wegfall von Schleifarbeiten.
Überlackierbar mit Mipa 1K- und 2K-Decklacken.
Mipa 1K-Haftpromoter ist farblos und UVstabil und kann daher auch mit Mipa-Klarlacken überlackiert werden.
Ergiebigkeit: 8 – 10 m² / Liter
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008:
Allgemeine Hinweise:
(P101) Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. (P102) Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. (P103) Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen.
Gefahrenhinweise:
(H222) Extrem entzündbares Aerosol (H229) Behälter steht unter Druck; kann bei Erwärmung bersten (H315) Verursacht Hautreizungen. (H319) Verursacht schwere Augenreizung. (H336) Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. (H304) Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. (A93)
Piktogramm:
Gefahr!
Sicherheitshinweise:
(P210) Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. (P251) Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach der Verwendung. (P305) Bei Kontakt mit den Augen: (P351) Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. (P338) Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter Ausspülen. (P405) Unter Verschluss aufbewahren. (P410) Vor Sonnenbestrahlung schützen. (P412) Nicht Temperaturen von mehr als 50 °C aussetzen. (P501a) Entsorgung des Inhalts/des Behälters gemäß den örtlichen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften.